Digitaler Verschleiß ist ja denkbar. So erlaubt das von Amazon eingereichte Patent auf einen digitalen Sekundärmarkt die Weiterveräußerung digitaler Güter nur begrenzt, es tritt also künstlicher Verschleiß ein: “When a digital object exceeds a threshold number of moves or downloads, the ability to move may be deemed impermissible and suspended or terminated.”
http://patft.uspto.gov/netacgi/nph-Parser?Sect1=PTO1&Sect2=HITOFF&d=PALL&p=1&u=%2Fnetahtml%2FPTO%2Fsrchnum.htm&r=1&f=G&l=50&s1=8364595.PN.&OS=PN/8364595&RS=PN/8364595
Auch ansonsten kann mit der Zeit eine Art “Gebrauchbarkeitsbeeinträchtigung” eintreten durch überholte Standards, Formate und Funktionen.