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Channel: Kommentare zu: Pro und Contra: Buchpreisbindung auch für eBooks?
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Von: M Se

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„Produkte, die Bücher, [...] reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind sowie kombinierte Objekte, bei denen eines der genannten Erzeugnisse die Hauptsache bildet.“

Könnte man hier nicht sagen, dass E-Books aus den angeführten Gründen (Verschleiß etc.) gar nicht erst erfasst werden?


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