„Produkte, die Bücher, [...] reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind sowie kombinierte Objekte, bei denen eines der genannten Erzeugnisse die Hauptsache bildet.“
Könnte man hier nicht sagen, dass E-Books aus den angeführten Gründen (Verschleiß etc.) gar nicht erst erfasst werden?